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Leihmuttershaft in der Ukraine |
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Leihmuttershaft in der Ukraine
Das Recht auf die Fortsetzung der Generation gehört zu den grundlegenden unabdingbaren natürlichen Menschenrechte, die ihm seit seiner Geburt zugeteilt sind. Jedem Menschen ist ein naturgetreuer Wunsch eigen, Kinder zu haben. Mit der Entwicklung der Zivilisation hat sich selbst der Begriff der Zeugung von Kindern geändert - man hat eingeführt, die Kinder nur in der Ehe zu gebären; man verachtete uneheliche Kinder, verletzte ihre Rechte. Es verhielt sich in gleichem Maße auch zu den Eltern der außerehelichen Kinder. Eine ungerechte Haltung zu den alleinstehenden Frauen mit Kindern kann man überall beobachten. Und in einigen moslemischen Ländern, wie zum Beispiel Pakistan oder Nigeria, werden die Frauen für die Geburt eines Kindes außerhalb der Ehe nach dem Urteil der Scharia-Gerichte gesteinigt, - wie für den Ehebruch.
In vielen USA-Staaten kann man unabhängig vom Geschlecht und dem ehelichen Status zwecks der Fortsetzung der Generation die Dienstleistungen der Leihmutter und, wenn es erforderlich ist, der Oozytenspenderin in Anspruch nehmen. Es sind Arkansas und Kalifornien in dieser Hinsicht besonders loyal. Sie sind eine Art Mekka für die kinderlosen Paare. Sowohl alleinstehende Männer, als auch alleinstehende Frauen können die Dienstleistungen der Leihmütter für die Fortpflanzung nutzen.
Sind aber die ähnlichen Programme in der Ukraine realisierbar? Und inwiefern kann dieses Thema überhaupt aktuell sein?
Die
Leihmutterschaft ist
in der Ukraine seit der Einarbeitung der Abänderungsvorschläge in den Grundlagen der Gesetzgebung der Ukraine über das Gesundheitswesen und im Familiengesetzbuch der Ukraine (FGB) legitimiert. So sieht man im Teil 1 des Artikels 48 der o.e. Grundlagen eine Möglichkeit der Anwendung der künstlichen Befruchtung und der Einnistung des Embryos gerade vor, die sich entsprechend den Bedingungen und den Vorschriften verwirklichen, die vom Ministerium für Gesundheitswesen der Ukraine bestimmt sind, vorbehaltlich der schriftlichen Einwilligung des Ehepaares, der Anonymitätssicherung des Spenders und der Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht.
Die neue Fassung des Teiles 2 des Artikels 123 des FGB legt ihrerseits fest, dass im Falle der Einnistung bei einer anderen Frau des menschlichen Embryos, das von dem Ehepaar als Ergebnis der Anwendung der unterstützenden Reproduktionstechniken gezeugt wurde, die Eheleute als Eltern des Kindes gelten. Laut dem Teil 3 desselben Artikels werden die Eheleute als Eltern des Kindes anerkannt, das von der Frau nach dem Transfer des Embryos in ihren Körper, gezeugt von ihrem Mann und anderer Frau (Eizellspenderin) im Ergebnis der Anwendung der unterstützenden Reproduktionstechniken, geboren ist. Dabei wird der Embryo auf jeden Fall nach seiner Abstammung von dem Ehepaar gelten.
Nach der ukrainischen Gesetzgebung ist die Registrierung des Kindes in den Behörden für Personenstandswesen innerhalb von drei Monaten nach seiner Geburt obligatorisch. Für die Registrierung des Kindes, das im Rahmen des Programms der Leihmutterschaften geboren ist, soll sich das Ehepaar, das die Einnistung des Embryos in den Körper der
Leihmutter einwilligte, mit dem Antrag und dem notariellen beglaubigten Einverständnis der Leihmutter zur Eintragung des Ehepaares als Eltern des Kindes bei dem Standesamt melden.
Es sei zu bemerken, dass ein ähnliches Herangehen an das Programm der Leihmutterschaft mehr vernünftig und logisch ist. Es scheint, dass die besten Bedingungen für die Entwicklung des Kindes gerade von seinen biologischen Eltern, aber auf keine Weise von der
Leihmutter geschaffen sein können.
Alles, was zur Ankunft auf dieser Welt eines neuen Menschen beiträgt, ist moralisch und akzeptabel. Das ist ein Wunder, eine einzigartige Chance, diese Welt zum Besseren zu ändern. Alles, was das verhindert, ist unmoralisch und unzulässig. Alle Schranken und Hindernisse auf dem Wege einer angestrebten Elternschaft müssen beseitigt werden.
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Leihmutterschaft"
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18/12/2009
14/09/2009
22/05/2009
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